BtM-Höchstmenge überschritten – darf das Rezept trotzdem beliefert werden?

Wir haben folgendes BtM-Rezept erhalten:

Krankenkasse: AOK Plus (IK 107299005)

„Medikinet 20 mg retard 50 Kps.
Medikinet 30 mg retard 50 Kps.
Dosierung gem. schriftl. Anweisung“

Die Höchstmenge für Methylphenidat beträgt 2.400 mg innerhalb von 30 Tagen. In obiger Verordnung sind jedoch 2.500 mg Methylphenidat verordnet, allerdings berichtet der Patient, dass er damit länger als 30 Tage auskommt. Es fehlt die Kennzeichnung „A“. Darf das Rezept aufgrund des längeren Versorgungszeitraums trotzdem beliefert werden?

Antwort

Für diese Verordnung ist, wie Sie korrekt festgestellt haben, die Höchstmenge von 2.400 mg überschritten. Daher muss das Rezept mit einem „A“ gekennzeichnet werden. Dieses dürfen Sie jedoch nach Rücksprache mit dem Arzt selber ergänzen und abzeichnen.

In § 2 der BtMVV heißt es dazu:

2 Verschreiben durch einen Arzt

„(1) Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:
a) bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Einhaltung der nachstehend festgesetzten Höchstmengen:
[…]
13. Methylphenidat 2400 mg“

Da der Arzt in diesem Fall mehr als 2.400 mg verordnet hat, muss das „A“ auf das Rezept. Wie lange der Patient mit den verordneten Tabletten auskommt, spielt bei der Betrachtung der Höchstmenge keine Rolle.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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