BtM für 60 Tage verordnet – muss ein A auf das Rezept?

Wir haben ein BtM-Rezept erhalten, auf dem der Arzt für das BtM einen Zeitraum von 60 Tagen als Reichdauer des Medikamentes aufgedruckt hat (es ist kein Substitutionsmittel). Die Höchstmenge gemäß BtMVV ist nicht überschritten. Die Dosis passt für den Zeitraum von 60 Tagen. Muss hier nach Rücksprache mit dem Arzt ein A ergänzt werden, da man den 30-Tage-Zeitraum überschreitet?

Antwort

Laut § 2 BtMVV gilt:

2 Verschreiben durch einen Arzt

(1) Für einen Patienten darf der Arzt innerhalb von 30 Tagen verschreiben:
a) bis zu zwei der folgenden Betäubungsmittel unter Einhaltung der nachstehend festgesetzten Höchstmengen: [Es folgt die Liste der Höchstmengen pro Wirkstoff, Anm. d. Red.]
2) In begründeten Einzelfällen und unter Wahrung der erforderlichen Sicherheit des Betäubungsmittelverkehrs darf der Arzt für einen Patienten, der in seiner Dauerbehandlung steht, von den Vorschriften des Absatzes 1 hinsichtlich
1. der Zahl der verschriebenen Betäubungsmittel und
2. der festgesetzten Höchstmengen abweichen. Eine solche Verschreibung ist mit dem Buchstaben "A" zu kennzeichnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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