BtM AV – was darf stattdessen abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein BtM-Rezept zulasten der TK über „Medikinet retard 5 mg Kps. N2 50 St. PZN 00734802“ erhalten. Unser Computer meldet, dass diese Packungsgröße außer Handel ist und schlägt als Nachfolger die Packung mit 54 Stück vor. Dürfen wir diese Packung abgegeben (es ist ebenfalls eine N2) oder sollen wir mit 20 und 30 Stück stückeln?
Antwort
Sie dürfen in keinem Fall mehr als die verordnete Menge eines BtM abgeben, auch nicht, wenn es sich um den direkten Nachfolgeartikel handelt. Auch der Austausch innerhalb einer N-Größe ist nur dann zulässig, wenn es sich exakt um die gleiche Stückzahl handelt.
Daher empfehlen wir, die Menge nach Rücksprache mit dem Arzt auf 54 Stück zu ändern. Dies ist der Apotheke nach § 6 Rahmenvertrag bei einem erkennbaren Irrtum nach Rücksprache möglich.
Geben Sie zwei Packungen ab und stückeln die Menge mit 20 und 30 Stück zusammen, was Ihnen aufgrund der SARS-CoV-2-AMVersVO auch erlaubt ist, muss der Patient zweimal, einmal je abgegebener Packung, eine Zuzahlung leisten.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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