BtM AV – was darf stattdessen abgegeben werden?

Wir haben ein BtM-Rezept zulasten der TK über „Medikinet retard 5 mg Kps. N2 50 St. PZN 00734802“ erhalten. Unser Computer meldet, dass diese Packungsgröße außer Handel ist und schlägt als Nachfolger die Packung mit 54 Stück vor. Dürfen wir diese Packung abgegeben (es ist ebenfalls eine N2) oder sollen wir mit 20 und 30 Stück stückeln?

Antwort

Sie dürfen in keinem Fall mehr als die verordnete Menge eines BtM abgeben, auch nicht, wenn es sich um den direkten Nachfolgeartikel handelt. Auch der Austausch innerhalb einer N-Größe ist nur dann zulässig, wenn es sich exakt um die gleiche Stückzahl handelt.

Daher empfehlen wir, die Menge nach Rücksprache mit dem Arzt auf 54 Stück zu ändern. Dies ist der Apotheke nach § 6 Rahmenvertrag bei einem erkennbaren Irrtum nach Rücksprache möglich.

Geben Sie zwei Packungen ab und stückeln die Menge mit 20 und 30 Stück zusammen, was Ihnen aufgrund der SARS-CoV-2-AMVersVO auch erlaubt ist, muss der Patient zweimal, einmal je abgegebener Packung, eine Zuzahlung leisten.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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