BSNR stimmt nicht – was tun?

Seit einigen Wochen versuchen wir eine Praxis auf einen Fehler ihrer Rezeptformulare hinzuweisen. Bis jetzt leider ohne Erfolg. Denn anscheinend hat die Praxis fehlerhafte Rezeptformulare bekommen, bei denen die falsche Betriebsstättennummer unten rechts auf das Rezept gedruckt wurde. Jedenfalls stimmt diese Nummer nicht mit der im Rezeptkopf (laut KVN die richtige) überein.

Jetzt ist unsere Frage: Dürfen wir auch diese Nummer auf dem Rezept ändern? Oder darf das nur die Praxis?

Antwort

Die aufgedruckte BSNR darf nur von der Praxis geändert werden. Weichen die aufgedruckten BSNR (Codierzeile unten rechts, BSNR im Arztstempel) voneinander ab, könnte dies ein Hinweis auf eine Rezeptfälschung sein.

Die DAP Arbeitshilfe „Heilungsmöglichkeiten nach Rahmenvertrag“ listet auf, was nach Rücksprache mit dem Arzt selber korrigiert werden darf:

Zudem gilt gemäß § 6 Rahmenvertrag Folgendes:

6 Rahmenvertrag

„[…] Der Vergütungsanspruch des Apothekers entsteht trotz nicht ordnungsgemäßer vertragsärztlicher Verordnung oder Belieferung dann, wenn […] über die Anforderungen der AMVV und BtMVV hinaus in Verträgen nach § 129 Abs. 5 SGB V vom Arzt aufzutragende Angaben (z. B. LANR, BSNR, Kassen-IK) vorgesehen sind, und diese von der Apotheke ergänzt wurden. Hat die Apotheke insoweit keine Ergänzung vorgenommen, entsteht der Vergütungsanspruch trotzdem, es sei denn, die Verträge nach § 129 Abs. 5 SGB V sehen bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben eine Retaxation ausdrücklich vor. […]“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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