Brauchen wir bei einem Leuprorelin-Austausch ein neues Rezept?

Wir haben eine Verordnung über Leuprolin-ratiopharm 11,25 mg N1 zulasten der BARMER erhalten. Aufgrund von Liefer­schwierig­keiten möchten wir statt­dessen Leugon N1 abgeben. Die EDV zeigt diese Austausch­möglichkeit aller­dings nicht an.

Ist hierfür eine neue Verordnung des Arztes notwendig?

Antwort

Leuprolin-ratiopharm ist mit der Darreichungs­form IMP (Implantat) und Leugon als FER (Fertig­spritze) in der Taxe gelistet. Für den Wirk­stoff Leuprorelin sind keine austausch­baren Darreichungs­formen definiert. Daher sind diese beiden Artikel nicht aut-idem-fähig und nicht austauschbar – somit wird der Austausch auch in Ihrer EDV nicht angezeigt.

Im Rahmen der Überbrückungs­regelungen in § 423 SGB V ist es jedoch erlaubt, nach Rück­sprache mit dem Arzt auch einen pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Artikel abzu­geben, wenn keine Aut-idem-Alternative vorrätig oder lieferbar ist:

423 SGB V

„(1) Abweichend von § 129 Absatz 1 Satz 1 bis 5 und 8 und dem Rahmen­vertrag nach § 129 Absatz 2 dürfen Apotheken, wenn das auf der Grund­lage der Verordnung abzu­gebende Arznei­mittel in der Apotheke nicht vorrätig ist, an den Versicherten ein in der Apotheke vorrätiges wirkstoff­gleiches Arznei­mittel abgeben; ist kein wirkstoff­gleiches Arznei­mittel in der Apotheke vorrätig und ist das abzu­gebende Arznei­mittel auch nicht lieferbar, darf ein liefer­bares wirkstoff­gleiches Arznei­mittel abge­geben werden. Sofern weder das auf der Grundlage der Verordnung abzu­gebende noch ein wirkstoff­gleiches Arznei­mittel vorrätig oder lieferbar ist, dürfen Apotheken nach Rück­sprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arznei­mittel an den Versicherten abgeben; dies ist auf dem Arznei­verordnungs­blatt zu dokumentieren.“

Es ist also keine neue Verordnung notwendig, wenn der Arzt nach Rücksprache mit der Abgabe einverstanden ist und Sie sowohl die Sonder-PZN für die Nichtverfügbarkeit als auch den Hinweis über die erfolgte Rücksprache mit dem Arzt auf die Verordnung bringen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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