Botendienstgebühr im Hash-Code?

Wir würden gerne eine Rezeptur per Bote verschicken und dementsprechend auch die Botendienstgebühr abrechnen. Allerdings verschwindet die Botendienst-PZN im Hash-Code. Die Taxe enthält jedoch die entsprechenden 2,98 Euro.

Kann das Rezept so mit der Krankenkasse abgerechnet werden, oder werden wir um 2,98 Euro retaxiert?

Antwort

Laut Technischer Anlage 1 zur Arzneimittelabrechnungsvereinbarung gemäß § 300 Absatz 3 SGB V gilt Folgendes:

4.1.4 Botendienst

4.1.4 a Papierrezept

„Bei der Abrechnung des Botendienstes nach § 129 Absatz 5g SGB V sind bezogen auf abgegebene verschreibungspflichtige Arzneimittel je Lieferort und Tag im Feld ‚Arzneimittelkennzeichen‘ das Sonderkennzeichen 06461110, im Feld ‚Faktor‘ der Wert ‚1‘ sowie im Feld ‚Taxe‘ die Botendienstgebühr einzutragen. Bei Abrechnungen, zu denen ein elektronischer Zusatzdatensatz zu liefern ist, erfolgt abweichend von den o. g. Regelungen die Angabe des Sonderkennzeichens im elektronischen Datensatz (s. Abschnitt 4.14.1).

Sonderkennzeichen der Ziffern 4.1.1, 4.1.2, 4.1.3 und 4.1.4  

Sonderkennzeichen, zu denen es unter den Ziffern 4.1.1, 4.1.2, 4.1.3 und 4.1.4 Regelungen zur Bedruckung gibt, werden im Rahmen der in diesem Abschnitt beschriebenen Sachverhalte ausschließlich in den elektronischen Zusatzdaten übermittelt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass jedes Sonderkennzeichen maximal nur einmal enthalten sein darf. Fällt hierbei eine Gebühr mehrfach an, wird dies anhand des Feldes ‚Faktor‘ (ZDP-04) kenntlich gemacht. Dabei darf nur ein Vielfaches des Wertes ‚1000‘ im Feld ‚Faktor‘ verwendet werden. Als Faktorkennzeichen (ZDP-03 – 8.2.25 der Technischen Anlage 3 (TA3)) ist der Schlüssel ‚11‘ zu verwenden. Als Preiskennzeichen (ZDP-05) ist der entsprechende Schlüssel nach dem Schlüsselverzeichnis 8.2.26 der TA3 zu verwenden. Die Sonderkennzeichen sind im ZDP des letzten ZDC-Segmentes zu übermitteln.“

Es ist demnach alles korrekt und eine Retaxierung der Botendienstgebühr ist nicht zu erwarten, sofern es sich um eine verschreibungspflichtige Rezeptur handelt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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