Biologika nicht im importrelevanten Markt – muss trotzdem ausgetauscht werden?
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Verordnet ist zulasten der DAK (IK 105830016) „Betaferon 250 µg/ml 3-Monat PLI 3 x 14 St. PZN 03888977“. Das Aut-idem-Kreuz wurde gesetzt und zusätzlich haben wir den Vermerk „Kein Import!“ mit Stempel und Unterschrift der Ärztin auf dem Rezept aufbringen lassen.
Es gibt bei der DAK Rabattverträge über lieferbare Betaferon-Importe, abgegeben haben wir das Original.
Müsste nicht gemäß § 129 Abs. 1 Satz 10 SGB V Betaferon als biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel nicht Gegenstand des importrelevanten Marktes sein?
Oder findet dies keine Anwendung, weil Betaferon in der Anlage 1 des Rahmenvertrages gelistet ist?
Antwort
Es ist ganz richtig, dass biotechnologisch hergestellte Arzneimittel nicht Bestandteil des importrelevanten Marktes sind. Dennoch müssen auch Biologika nach den Vorgaben des Rahmenvertrags im Rahmen von Rabattverträgen ausgetauscht werden. Ausgetauscht werden dürfen aber nur solche Biologika, die in der Anlage 1 zum Rahmenvertrag aufgeführt werden.
Importe und bezugnehmende Originale gelten als gleich und dürfen bzw. müssen auch bei Biologika ausgetauscht werden. Auch ein Aut-idem-Kreuz allein verhindert den Austausch nicht. Der Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen ermöglicht es den Ärzten, auch diesen Austausch zwischen Originalen und Importen bei gesetztem Aut-idem-Kreuz zu verhindern, indem sie auf der Verordnung vermerken, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.
5 Abs. 9 vdek-Arzneiversorgungsvertrag
„Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und / oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen die Abgabe des verordneten Arzneimittels erfolgen soll.“
Sie sollten demnach vom Arzt einen Hinweis auf die medizinisch-therapeutischen Gründe ergänzen lassen. Dann können Sie das Original abgeben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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