Biologika: Muss auf Rabattartikel ausgetauscht werden?

Uns liegt eine Verordnung zulasten der AOK Bayern (IK 108310400) über „Enbrel 50 mg Inj.Lsg. i. e. Fertigspritze CC Pharma FER N2 4 St. PZN 02241104“ vor. Rabattiert sind die Arzneimittel mit der PZN 06407671 (Orifarm) und 00099889 (Abacus), die jedoch nicht automatisch in unserer EDV angezeigt werden. Müssen wir dennoch eines der Rabattarzneimittel abgeben?

Antwort:

Bei Enbrel handelt es sich um ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel (Biological). Ein Austausch darf bei dieser besonderen Arzneimittelgruppe nur innerhalb der Import-Original-Gruppe, also zwischen Importen, die in Bezug auf das Referenzmittel (= Original) zugelassen wurden, und dem jeweiligen Original erfolgen. Darüber hinaus darf ein Austausch zwischen den Mitteln nur dann stattfinden, wenn diese als austauschbar in der Anlage 1 zum Rahmenvertrag gelistet sind.

Ein Fertigpen, der in diesem Fall rabattiert wäre (Orifarm, Abacus), ist jedoch nicht in Bezug auf das gleiche Original wie die verordnete importierte Fertigspritze zugelassen. Daher wird von der EDV richtigerweise kein Austausch gegen einen der rabattierten Pens angezeigt.

Man kann aufgrund des Preisankers daher nur das verordnete Importarzneimittel von CC Pharma oder einen im Netto-VK günstigeren Import (hier adequapharm) abgeben:

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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