BG-Entlassrezept: Was gilt?

Uns liegt ein Entlass­rezept zulasten einer BG vor.

Darf dieses wie ein „normales“ BG-Rezept behandelt werden oder gelten die Regeln zum Entlass­management?

Antwort

Die Regelungen zum Entlass­management gelten nicht für Rezepte zulasten einer BG. Das heißt, Vorgaben wie die Gültig­keit von 3 Werktagen oder die Abgabe­fähigkeit von N1 oder kleiner sind nicht zu beachten. Das Entlass­management nach SGB V gilt nur für gesetzliche Kranken­kassen. Ein Entlass­rezept zulasten einer BG wird ent­sprechend wie ein normales Rezept zulasten der BG behandelt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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