BG-Entlassrezept: Was gilt?
Uns liegt ein Entlassrezept zulasten einer BG vor.
Darf dieses wie ein „normales“ BG-Rezept behandelt werden oder gelten die Regeln zum Entlassmanagement?
Antwort
Die Regelungen zum Entlassmanagement gelten nicht für Rezepte zulasten einer BG. Das heißt, Vorgaben wie die Gültigkeit von 3 Werktagen oder die Abgabefähigkeit von N1 oder kleiner sind nicht zu beachten. Das Entlassmanagement nach SGB V gilt nur für gesetzliche Krankenkassen. Ein Entlassrezept zulasten einer BG wird entsprechend wie ein normales Rezept zulasten der BG behandelt.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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