Wer zahlt bei der Lieferung von Arzneimitteln im Rahmen der künstlichen Befruchtung den Botendienst?
Wir haben eine Verordnung über ein Arzneimittel erhalten, das für die künstliche Befruchtung eingesetzt wird. Die gesetzlich versicherte Patientin möchte, dass wir ihr das Arzneimittel liefern. Jetzt haben wir uns gefragt, ob die Patientin in diesem Fall die Hälfte der Botendienstpauschale selbst tragen muss.
Antwort
Der GKV-Spitzenverband und der Deutsche Apothekerverband (DAV) haben sich gemeinsam darauf verständigt, dass weitere Kosten, die im Rahmen der Belieferung eines Arzneimittels zur künstlichen Befruchtung anfallen, komplett von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu zählt neben den Beschaffungskosten und der Lieferengpasspauschale auch die Botendienstpauschale. Die Patientin muss demnach nicht die Hälfte dieser Kosten selbst tragen.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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