Wer zahlt bei der Lieferung von Arznei­mitteln im Rahmen der künstlichen Befruchtung den Boten­dienst?

Wir haben eine Verordnung über ein Arznei­mittel erhalten, das für die künstliche Befruchtung einge­setzt wird. Die gesetzlich versicherte Patientin möchte, dass wir ihr das Arznei­mittel liefern. Jetzt haben wir uns gefragt, ob die Patientin in diesem Fall die Hälfte der Boten­dienst­pauschale selbst tragen muss.

Antwort

Der GKV-Spitzen­verband und der Deutsche Apotheker­verband (DAV) haben sich gemeinsam darauf verständigt, dass weitere Kosten, die im Rahmen der Belieferung eines Arznei­mittels zur künstlichen Befruchtung anfallen, komplett von der Kranken­kasse über­nommen werden. Dazu zählt neben den Beschaffungs­kosten und der Liefer­eng­pass­pauschale auch die Boten­dienst­pauschale. Die Patientin muss demnach nicht die Hälfte dieser Kosten selbst tragen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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