Beyfortus – auseinzeln erlaubt?

Uns erreichen in unserer Apotheke in Dresden immer mehr Anfragen zu Beyfortus.

Wir stellen uns aktuell folgende Frage: Dürfen 5er-Packungen von Beyfortus ausge­einzelt werden?

Antwort

Beyfortus soll laut der Kassen­ärztlichen Vereinigung Sachsen patienten­konkret und nicht über Sprech­stunden­bedarf ver­ordnet werden. Da jedoch zur­zeit nur die 5er-Packung zu be­kommen ist, bleibt nur die Möglich­keit des Aus­füllens. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nur eine einzelne Beyfortus-Dosis je Ver­ordnung abge­rechnet werden darf, denn die Ab­rechnung erfolgt nach § 3 Abs. 5 Satz 2 AMPreisV:

3 Abs. 5 Satz 2 AMPreisV

„Sofern die abzu­ge­bende Menge nicht in der Ver­schreibung vorge­schrieben oder gesetz­lich bestimmt ist, haben die Apotheken, soweit mit den Kosten­trägern nichts anderes verein­bart ist, die kleinste im Verkehr befind­liche Packung zu berechnen. Satz 1 gilt auch in dem Fall, dass statt der ver­schrie­benen Packungs­größe die verschrie­bene Menge des Arznei­mittels als Teil­menge aus einer Packung abge­geben wird, die größer ist als die ver­schrie­bene Packungs­größe.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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