Beyfortus – auseinzeln erlaubt?
Uns erreichen in unserer Apotheke in Dresden immer mehr Anfragen zu Beyfortus.
Wir stellen uns aktuell folgende Frage: Dürfen 5er-Packungen von Beyfortus ausgeeinzelt werden?
Antwort
Beyfortus soll laut der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen patientenkonkret und nicht über Sprechstundenbedarf verordnet werden. Da jedoch zurzeit nur die 5er-Packung zu bekommen ist, bleibt nur die Möglichkeit des Ausfüllens. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass nur eine einzelne Beyfortus-Dosis je Verordnung abgerechnet werden darf, denn die Abrechnung erfolgt nach § 3 Abs. 5 Satz 2 AMPreisV:
3 Abs. 5 Satz 2 AMPreisV
„Sofern die abzugebende Menge nicht in der Verschreibung vorgeschrieben oder gesetzlich bestimmt ist, haben die Apotheken, soweit mit den Kostenträgern nichts anderes vereinbart ist, die kleinste im Verkehr befindliche Packung zu berechnen. Satz 1 gilt auch in dem Fall, dass statt der verschriebenen Packungsgröße die verschriebene Menge des Arzneimittels als Teilmenge aus einer Packung abgegeben wird, die größer ist als die verschriebene Packungsgröße.“
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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