Besteht weiterhin das Retaxverbot bei fehlender Dosierung?
Wir haben kürzlich einen älteren Artikel gefunden, in dem steht, dass bei fehlender Dosierungsangabe keine Retaxation ausgesprochen werden kann.
Hat diese Regelung weiterhin Bestand?
Antwort
Das Retaxverbot wurde in § 129 Abs. 4d festgelegt:
129 Abs. 4d SGB V
„Unabhängig von den nach Absatz 4 Satz 2 erster Halbsatz in dem Rahmenvertrag nach Absatz 2 getroffenen Regelungen ist eine Retaxation ausgeschlossen, wenn
- die Dosierangabe auf der Verordnung fehlt,
[…]“
Zusätzlich ist das Retaxverbot auch in die aktualisierte Fassung des Rahmenvertrages vom 1. Januar 2025 aufgenommen worden.
6 Zahlungs- und Lieferanspruch Abs. 2a
„Unabhängig von den Absätzen 1 und 2 ist eine Retaxation ausgeschlossen, wenn
- die Dosierangabe auf der Verordnung fehlt,
[…]“
Das Retaxverbot besteht also weiter.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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