Nach welcher Berechnungsgrundlage gehen wir bei diesem Substitutionsrezept vor?

Wir haben ein Kassenrezept zur Substitutionsbehandlung erhalten, auf dem für den Take-Home-Bedarf 2 x 800 mg Substitol verordnet. Die Abgabe ist klar, für jede Dosis geben wir dem Patienten vier Kapseln zu je 200 mg mit. Aber wie wird das dann berechnet?

Antwort:

Normalerweise werden die Preise für Substitutionsmittel anhand der Hilfstaxe berechnet (Anlagen 4 – 7, je nach Wirkstoff). Da es für Substitol (Wirkstoff Morphin) in der Hilfstaxe aber keine Berechnungstabellen gibt, muss der Preis mit der betroffenen Kasse vereinbart werden. Vermutlich wird dieser anhand eines Dreisatzes errechnet.

Nehmen Sie daher mit der entsprechenden Krankenkasse Kontakt auf.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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