Nach welcher Berechnungsgrundlage gehen wir bei diesem Substitutionsrezept vor?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Kassenrezept zur Substitutionsbehandlung erhalten, auf dem für den Take-Home-Bedarf 2 x 800 mg Substitol verordnet. Die Abgabe ist klar, für jede Dosis geben wir dem Patienten vier Kapseln zu je 200 mg mit. Aber wie wird das dann berechnet?
Antwort:
Normalerweise werden die Preise für Substitutionsmittel anhand der Hilfstaxe berechnet (Anlagen 4 – 7, je nach Wirkstoff). Da es für Substitol (Wirkstoff Morphin) in der Hilfstaxe aber keine Berechnungstabellen gibt, muss der Preis mit der betroffenen Kasse vereinbart werden. Vermutlich wird dieser anhand eines Dreisatzes errechnet.
Nehmen Sie daher mit der entsprechenden Krankenkasse Kontakt auf.
- DAP Arbeitshilfe „Preisberechnung mittels Hilfstaxe, Anlagen 1 und 2 sowie 4 – 7“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im neuen DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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