Belieferungsfrist beim E-Rezept aufgrund eines Lieferengpasses überschritten – neue Verordnung erforderlich?
Aufgrund eines Lieferengpasses können wir ein E-Rezept, welches am Ausstellungsdatum in unserer Apotheke vorgelegt und abgerufen wurde, erst nach 35 Tagen beliefern.
Ist das E-Rezept trotz der Überschreitung der Monatsfrist noch gültig oder benötigen wir eine neue Verordnung?
Antwort
Die Abgabe auch nach Ablauf der Belieferungszeit von 28 Tagen aufgrund eines Lieferengpasses ist möglich, wenn:
- die Rücksprache mit der verschreibenden Person und
- die Gründe für die Fristüberschreitung
im elektronischen Abgabedatensatz ergänzt und mittels QES signiert werden.
➔ Ein E-Rezept muss immer innerhalb der 28 Tage vorgelegt/abgerufen werden, kann aber im Einzelfall außerhalb der 28 Tage beliefert werden.
Ist die Belieferung aufgrund eines Lieferengpasses erst nach ≥ 100 Tagen möglich, so ist ein neues, aktuelles E-Rezept erforderlich: Der Fachdienst löscht das E-Rezept 100 Tage nach Abruf!
Wird das E-Rezept im Zeitraum 29 Tage bis 3 Monate nach Ausstellungsdatum abgerufen, kann es wie bei den Papierverordnungen auch als Selbstzahlerrezept behandelt werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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