Darf ein zulasten der SVLFG ausgestelltes E-Rezept schon beliefert werden?

Wir haben ein E-Rezept zulasten der SVLFG über ein Rx-Arznei­mittel vor­liegen.

Ist dieses E-Rezept abrechnungs­fähig oder gehört die SVLFG zu den sonstigen Kosten­trägern (wie Sozial­hilfe, Bundes­polizei, Bundes­wehr …), welche noch nicht auf E-Rezept abge­rechnet werden dürfen?

Antwort

Die SVLFG ist der agrar­soziale Sozial­ver­sicherungs­träger und vereint die land­wirtschaftliche Unfall­ver­sicherung, Kranken- und Pflege­ver­sicherung sowie die Alters­sicherung der Land­wirte unter einem Dach.

Berufsgenossen­schaften und Unfall­kassen gehören zu den möglichen Versicherungs­formen, für die ein E-Rezept ausge­stellt werden darf. Unter www.svlfg.de/e-rezept wird die Nutzung des E-Rezeptes für SVLFG-Versicherte beschrieben. Sie dürfen E-Rezepte also zulasten der SVLFG beliefern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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