Wie können wir eine Wirkstoffverordnung über Etanercept beliefern?

Wir haben eine Verordnung zulasten der BARMER erhalten. Auf dem Rezept wurde „Etanercept Pen 50 mg 12 St.“ verordnet.
Da es sich um ein Biological handelt, dürfte doch eine Wirk­stoff­ver­ordnung unzu­lässig sein, oder?
Es existieren zwar Rabatt­verträge (es wurde Nepexto bestellt), aber ein Aus­tausch­präparat ist in Anlage 1 nicht genannt.

Was ist zu tun?

Antwort

Sie liegen mit Ihrer Vermutung richtig: Im Falle von Biologicals sind Wirkstoffverordnungen unzulässig. Ob Rabattverträge existieren, ist dabei unerheblich. Schließlich können Sie dem Wirkstoff kein eindeutiges Arzneimittel zuordnen – sei es nun Benepali, Nepexto, Enbrel oder Nerelzi. Es gab in der Vergangenheit auch schon Retaxierungen aufgrund dieser Situation. Daher sollten Sie das Rezept auf ein eindeutiges Arzneimittel mit Firmennamen ändern lassen. Sie können dem Arzt natürlich mitteilen, welche Arzneimittel aktuell bei der vorliegenden Krankenkasse rabattiert sind. Beachten Sie, dass derzeit kein Arzneimittel mit Etanercept austauschbar gemäß Anlage 1 des Rahmenvertrags ist. Die Rabattierung von Nepexto ist somit nur beim Vergleich zwischen dem Nepexto-Original und den zugehörigen Importen relevant.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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