Bekommt man bei Vollabsetzung das Originalrezept zurück?

Wir haben eine allgemeine Frage: Bekommt man bei einer Vollabsetzung das Original-Verordnungsblatt zurück oder muss man dies bei der Krankenkasse extra beantragen?

Antwort:

Für die Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk - Handelskrankenkasse und HEK - Hanseatische Krankenkasse) ist dies im bundesweit gültigen vdek-AVV geregelt:

Demnach muss bei einer Vollabsetzung tatsächlich die Originalverordnung der Retaxierung beigelegt werden. Wie das bei den Primärkassen gehandhabt wird, ist dem jeweiligen (regionalen) Liefervertrag zu entnehmen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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