Darf man bei Nichtverfügbarkeit Fertigpens durch Fertigspritzen ersetzen?

Wir haben ein Rezept über Cimzia in Fertigpens erhalten: „Cimzia 200 mg Inj.-Lsg. 3-mal 2 Fertigpens N2 PZN 16168753“. Die Fertigpens sind leider über keinen unserer Großhändler lieferbar. Wir könnten Fertigspritzen bekommen.

Dürfen wir auf das vorliegende Rezept auch Spritzen abgeben oder benötigen wir ein neues Rezept?

Antwort

Normaler­weise ist ein solcher Austausch nicht ohne ein neues Rezept möglich. Zurzeit gelten jedoch aufgrund der Pandemie gelockerte Abgabe­regelungen bei der Rezept­belieferung. Nach Rück­sprache mit dem Arzt darf ein pharma­kologisch-therapeutisch vergleich­bares Arznei­mittel (aut simile) abgegeben werden, wenn kein aut-idem-fähiges Arznei­mittel vorrätig und lieferbar ist.

Die Rück­sprache mit dem Arzt ist auf dem Rezept zu dokumentieren sowie die Sonder-PZN 02567024 und Faktor 5 bzw. 6 (Akut­versorgung) aufzu­drucken. Sie sollten die Nicht­verfüg­barkeit gut dokumentieren und bei mindestens zwei Groß­händlern die Verfüg­barkeit ange­fragt haben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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