Können wir Mestinon bei Nichtverfügbarkeit durch Kalymin austauschen?
Uns liegt eine Verordnung über Mestinon 60 mg, 100 St. (PZN 00145738) vor. Der Rabattpartner und auch alle Aut-idem-Alternativen sind nicht lieferbar. Kalymin 60 N 100 St. ist vergleichbar (gleicher Wirkstoff, gleicher Wirkstoffgehalt, übereinstimmende Indikation), erscheint bei uns jedoch nicht bei der Aut-idem-Suche.
Benötigen wir ein neues Rezept über Kalymin oder dürfen wir mit Sonder-PZN und Faktor 4 das vorhandene Rezept abrechnen?
Antwort
Grundsätzlich darf ein Arzneimittel nur ausgetauscht werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Identische(r) Wirkstoff/Wirkstärke
- Gleiche bzw. austauschbare Darreichungsform
- Ein gleiches Anwendungsgebiet
- Gleiches Packungsgrößenkennzeichen
Bei Kalymin und Mestinon sind zwar die Voraussetzungen identische(r) Wirkstoff/Wirkstärke, ein gleiches Anwendungsgebiet und gleiches Packungsgrößenkennzeichen erfüllt. Jedoch haben die beiden Präparate unterschiedliche Darreichungsformen: Filmtabletten (Kalymin) bzw. überzogene Tabletten (Mestinon). Diese beiden Darreichungsformen sind vom G-BA in der Anlage VII zur Arzneimittel-Richtlinie nicht als austauschbar definiert:
Wirkstoff | Wirkstoffbasen im Verhältnis | austauschbare Darreichungsformen |
---|---|---|
Propranolol Propranolol hydrochlorid | Retardkapseln Retardtabletten | |
Propyphenazon | Lacktabletten Tabletten | |
Pyrazinamid | Filmtabletten Lacktabletten Tabletten | |
Pyridogstigmin bromid | überzogene Tabletten Tabletten |
Da ein Aut-simile-Austausch bei Nichtverfügbarkeit nicht mehr bzw. nur bei Artikeln der Dringlichkeitsliste erlaubt ist, muss in diesem Fall eine neue Verordnung ausgestellt werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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