Darf bei abweichenden Namen zwischen Original und Import getauscht werden?

Uns liegt ein Rezept über „Cordarex Tab N3 100 St. PZN 02468701 Dosierung 1–0–1“ vor. Das Aut-idem-Kreuz wurde gesetzt.

Dürfen wir hier trotz des Kreuzes einen Import abgeben? Normaler­weise ist der Austausch von Original gegen Import trotz Aut-idem-Kreuz ja erlaubt, aber wie verhält es sich, wenn der Import einen anderen Namen trägt, in diesem Fall Cordarone? Ist dann der Austausch auch erlaubt?

Antwort

Auch in diesem Fall dürfen Sie alle auf das Original bezug­nehmend zuge­lassenen Importe abgeben, auch wenn diese einen anderen Namen tragen. Ein anderer Name hat keinen Einfluss auf die Abgabe­vorgaben. Diesen Austausch sollten Sie auch vornehmen, da für das Original Mehr­kosten fällig werden, für die Importe aber nicht. Gemäß § 13 Abs. 2 Rahmen­vertrag soll die Apotheke bei der Abgabe bevorzugt Arznei­mittel ohne Mehr­kosten abgeben:

13 Abs. 2 Rahmenvertrag

„[…] Es darf nur ein Fertigarzneimittel ausgewählt werden, das abzüglich der gesetzlichen Rabatte nicht teurer als das namentlich verordnete Fertigarzneimittel ist. Hiervon ausgenommen ist der Fall, dass für diese Mehrkosten durch die Versicherte / den Versicherten geleistet werden müssen, aber aufzahlungsfreie Fertigarzneimittel zur Verfügung stehen; diese sind in diesem Fall bevorzugt abzugeben. […]“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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