Wie werden Pharmazeutische Bedenken begründet?

Uns liegt ein Rezept für eine ältere Kundin vor, verordnet wurde Esbriet 801 mg 252 St. von Roche. Als Abgabe­option werden nur (rabattierte) Generika angezeigt. Die Kundin hatte aber bisher nur das Original und einen Aus­tausch sehen wir in diesem Fall aus unter­schiedlichen Gründen kritisch (Alter, Krank­heits­geschichte, Poly­medikation).

Wie melden wir dann Pharmazeutische Bedenken an?

Antwort

Nach § 14 Abs. 3 Rahmen­vertrag kann die Apotheke bei Bedenken gegen einen Aus­tausch von der durch den Rahmen­vertrag vorge­gebenen Abgabe­rang­folge abweichen. Dies muss allerdings mit Sonder-PZN und individueller Begründung auf dem Rezept dokumentiert werden. Als Sonder-PZN wird in diesem Fall die 02567024 plus Faktor 9 (= Bedenken gegen Rabatt­arznei­mittel und preis­günstigere Alternativen) angegeben. Als Begründung sollten Sie alle genannten Gründe aufführen, das sollte auf jeden Fall aus­reichend sein, um die Bedenken gegen jeglichen Austausch zu begründen.

Sind diese Voraus­setzungen erfüllt, gibt es keinen Grund für die Kranken­kasse, die Pharma­zeutischen Bedenken zu beanstanden. Falls die Kundin bei Ihnen eine Kunden­karte hat, empfiehlt es sich, die Gründe gegen den Aus­tausch auch dort zu hinter­legen, sodass Sie bei weiteren Verordnungen die gleichen Gründe (sofern diese weiter­hin zutreffen) anführen können.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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