Wie werden Pharmazeutische Bedenken begründet?
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Uns liegt ein Rezept für eine ältere Kundin vor, verordnet wurde Esbriet 801 mg 252 St. von Roche. Als Abgabeoption werden nur (rabattierte) Generika angezeigt. Die Kundin hatte aber bisher nur das Original und einen Austausch sehen wir in diesem Fall aus unterschiedlichen Gründen kritisch (Alter, Krankheitsgeschichte, Polymedikation).
Wie melden wir dann Pharmazeutische Bedenken an?
Antwort
Nach § 14 Abs. 3 Rahmenvertrag kann die Apotheke bei Bedenken gegen einen Austausch von der durch den Rahmenvertrag vorgegebenen Abgaberangfolge abweichen. Dies muss allerdings mit Sonder-PZN und individueller Begründung auf dem Rezept dokumentiert werden. Als Sonder-PZN wird in diesem Fall die 02567024 plus Faktor 9 (= Bedenken gegen Rabattarzneimittel und preisgünstigere Alternativen) angegeben. Als Begründung sollten Sie alle genannten Gründe aufführen, das sollte auf jeden Fall ausreichend sein, um die Bedenken gegen jeglichen Austausch zu begründen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, gibt es keinen Grund für die Krankenkasse, die Pharmazeutischen Bedenken zu beanstanden. Falls die Kundin bei Ihnen eine Kundenkarte hat, empfiehlt es sich, die Gründe gegen den Austausch auch dort zu hinterlegen, sodass Sie bei weiteren Verordnungen die gleichen Gründe (sofern diese weiterhin zutreffen) anführen können.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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