Begründet ein Aut-idem-Kreuz eine unwirtschaftliche Abgabe?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Folgenden Fall würden wir gerne prüfen lassen:
Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem „2 x Valette 3 x 21 überz Tabl N2; med Indikation; Langzyklus, Endometriose“ mit Aut-idem-Kreuz verordnet sind.
Müssen wir aus wirtschaftlichen Gründen eine Packung mit 6 x 21 Tabletten abgeben oder dürfen wegen des Aut-idem-Kreuzes 2 x 3-Monatspackungen abgegeben werden?
Antwort:
Das Aut-idem-Kreuz kann einen Austausch in ein rabattiertes Generikum verhindern, macht jedoch keine Aussage über eine wirtschaftliche Stückelung.
Die wirtschaftliche Abgabe der 6-Monatspackung ist daher zu empfehlen und nach § 6 des Rahmenvertrags auch die gültige Abgabe. Auch erlaubt der Rahmenvertrag in § 6 Abs. 2 ein Stückeln nur dann, wenn keine Packung der verordneten Menge im Handel ist! Falls der Arzt bewusst zwei kleine Packungen verordnet hat, sollte er dies durch einen zusätzlichen Vermerk auf dem Rezept deutlich machen, um so seine Verordnungshoheit auszudrücken.
- DAP Arbeitshilfe „Stückelung“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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