Welcher Bedarf an Diätetika kann auf einem Entlass­rezept ver­ordnet werden?

Wir haben folgendes Entlass­rezept für einen Patienten erhalten: „1 Misch­karton 24 x 125 g Yocreme Joghurt, keine aus­reichende orale Ernährung gemäß §§ 18 ff AM-RL möglich!!“

Können wir diese Größe so abgeben oder sollte ein Hinweis zur Dosierung ergänzt werden?

Antwort

Nach § 5 der Anlage 8 des Rahmen­vertrags, die die Vorgaben für das Entlass­management enthält, gilt Folgendes für Produkte wie das in Ihrem Fall verordnete:

5 Anlage 8 Rahmenvertrag

„Sonstige in die Arznei­mittel­ver­sorgung nach § 31 SGB V einbezogene Produkte für die Ver­sorgung im Rahmen des Entlass­managements können analog zu § 39 Absatz 1a SGB V für einen Zeit­raum von bis zu sieben Tagen abge­geben werden. Ist erkennbar darüber hinaus­ver­ordnet worden, kann die ab­gebende Person ohne Rück­sprache mit der ver­schreibenden Person eine Menge bis zu einer Reich­dauer von sieben Tagen oder die kleinste im Handel befindliche Packung ab­geben. Dies ist durch die ab­gebende Person bei papier­ge­bundenen Ver­ordnungen auf dem Verordnungs­blatt zu ver­merken und abzu­zeichnen, bei elektro­nischen Ver­ordnungen im elektro­nischen Abgabe­daten­satz auf­zu­nehmen und mittels quali­fi­zierter elektro­nischer Signatur zu signieren.“

Demnach können Diätetika gemäß § 31 SGB V im Entlass­management für eine Reich­dauer bis zu 7 Tage von ärztlicher Seite verordnet werden. Wenn erkenn­bar darüber hinaus verordnet wurde, kann die Apotheke ohne Rück­sprache die Menge kürzen oder die kleinste im Handel befindliche Packung abgeben. Laut der Produkt­information Fresubin Yocreme kann die Dosierung von 4-8 Bechern pro Tag oder individuell sein. Welche Packungs­größe abge­geben werden darf, ist also auch vom Bedarf des Patienten abhängig. Braucht der Patient für die Supplementierung 4 Becher pro Tag oder mehr, wäre die große Packung im Entlass­management gerecht­fertigt. Braucht der Patient jedoch weniger, wäre die große Packung nicht gerecht­fertigt. Eine Dosierung muss auf dem Rezept nicht ange­geben werden, wenn Sie aber ganz sicher gehen wollen, könnten Sie einen ent­sprechenden Hinweis auf den Bedarf ergänzen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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