Azulfidine oder Azulfidine RA – welches Arzneimittel muss in diesem Fall abgegeben werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben folgendes Rezept erhalten:
„Azulfidine 100 St.“ zulasten der BKK Salzgitter (IK 101922757)
In der EDV finden wir Azulfidine und Azulfidine RA. Die beiden Medikamente sind identisch, haben allerdings eine andere Indikation.
Welches sollten wir abgeben?
Antwort
Azulfidine und Azulfidine RA dürfen, obwohl sie wirkstoff- und wirkstärkengleich sind, nicht ausgetauscht werden. Nach § 9 Abs. 3e Rahmenvertrag müssen Arzneimittel, die gegeneinander ausgetauscht werden, mindestens auch in einem Anwendungsgebiet übereinstimmen:
9 Abs. 3e Rahmenvertrag
„e) Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet, die Übereinstimmung in einem von mehreren Anwendungsgebieten ist ausreichend,[…]“
Azulfidine und Azulfidine RA haben ganz unterschiedliche Zulassungen, stimmen in keinem Anwendungsgebiet überein und dürfen folglich auch nicht ausgetauscht werden. Grundsätzlich hat der Arzt Azulfidine ohne den Zusatz „RA“ verordnet. Um Missverständnisse zu vermeiden und sich diesbezüglich noch einmal rückzuversichern, sollten Sie Rücksprache mit dem Arzt halten. Anschließend müssen Sie, ausgehend vom verordneten Präparat, auch noch nach Rabattarzneimitteln bzw. preisgünstigen Abgabealternativen recherchieren.
- DAP Merkblatt „Der neue Rahmenvertrag“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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