Avonex Fertigspritze:
Austausch zwischen „ILO“ und „FER“ erlaubt?

Uns liegt folgende Verordnung zulasten der BKK VBU vor:

„Avonex 30 µg Luer Lock FER N3 12 St.“ (mit Aut-idem-Kreuz)

Darf man je nach Lieferfähigkeit zwischen den Darreichungsformen „ILO“ und „FER“ wählen, da keine Rabattverträge zu beachten sind?

Antwort:

Da es sich um eine herstellerneutrale Verordnung (Handelsname ohne Angabe von Hersteller oder PZN) handelt, ist zunächst vom Originalhersteller auszugehen. Wichtig ist es hierbei, genau von der verordneten Darreichungsform auszugehen, da die Darreichungsformen „PEN“, „FER“ und „PLI“ des Originalherstellers nicht untereinander austauschbar sind.

Ausgehend von diesem Präparat darf nur ein Austausch zwischen Original und bezugnehmenden Importen stattfinden (auch trotz Aut-idem-Kreuz).

Wie auf der Abbildung zu sehen ist, weichen einige bezugnehmende Importe in der Darreichungsform vom Original ab (FER vs. ILO). Im Verhältnis von Importarzneimitteln zu Bezugsarzneimitteln darf die Darreichungsform jedoch gemäß § 5 Abs. 2 Rahmenvertrag geringfügig abweichen, sie muss lediglich „therapeutisch vergleichbar“ sein.

Unter den Importen, die aktuell alle preisgünstig sind (15/15-Importe) dürfen Sie frei wählen (also auch unter den Importen mit der Darreichungsform „ILO“).

Zusatzinformation

Seit dem 01. Juni 2016 ist eine Retaxation gemäß § 3 Abs. 1 Rahmenvertrag generell ausgeschlossen, wenn die Apotheke im Vergleich von Original und Import ein preisgünstigeres Präparat abgibt als das namentlich verordnete.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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