AV-Arzneimittel verordnet – welche Option hat die Apotheke?
Wir haben ein Rezept über einen AV-Artikel erhalten: Prednisolut 100 mg L PLI 6 St. PZN 01343618. Diese 6er-Packung ist AV und für uns auch nicht mehr erhältlich.
Dürfen wir nach ärztlicher Rücksprache mit zwei 3er-Packungen stückeln oder brauchen wir ein neues Rezept?
Antwort
Im Fall von AV-Artikeln muss unterschieden werden, ob der Artikel im Preis- und Produktverzeichnis noch gelistet ist. Ist der verordnete Artikel bzw. die verordnete PZN keinem Eintrag im Preis- und Produktverzeichnis mehr zuzuordnen, handelt es sich um eine nicht eindeutige Verordnung – diese müssten Sie dann nach ärztlicher Rücksprache in eine Alternative ändern.
Ist der AV-Artikel jedoch wie im vorliegenden Fall noch im Preis- und Produktverzeichnis gelistet, dann kann davon ausgehend der nach Abgaberangfolge abzugebende Artikel ermittelt werden. Da es keine aut-idem-konformen Präparate gibt und der Ausgangsartikel nicht mehr lieferbar ist, müssen Sie nach einer anderen Lösung suchen. Apotheken dürfen nach ALBVVG bei einer Nichtverfügbarkeit und wenn nach der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags kein abgabefähiges Arzneimittel gefunden wurde, ohne Rücksprache mit der verordnenden Person in folgenden Punkten von der Verordnung abweichen, sofern die Wirkstärke nicht überschritten wird:
129 Abs. 2a SGB V
„[…] 1. die Packungsgröße, auch mit einer Überschreitung der nach der Packungsgrößenverordnung maßgeblichen Messzahl, 2. die Packungsanzahl, 3. die Abgabe von Teilmengen aus der Packung eines Fertigarzneimittels, soweit die verordnete Packungsgröße nicht lieferbar ist, und 4. die Wirkstärke, sofern keine pharmazeutischen Bedenken bestehen.“
Daher dürften Sie in diesem Falle mit entsprechender Rezeptdokumentation (Sonder-PZN plus Vermerk) zwei Packungen zu je 3 Stück abgeben. Insgesamt ist aber sicherlich eine Information an die verordnende Praxis auch sinnvoll, da dieses Problem ja ansonsten zukünftig häufiger auftreten könnte.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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