AV-Arzneimittel verordnet – welche Option hat die Apotheke?

Wir haben ein Rezept über einen AV-Artikel erhalten: Prednisolut 100 mg L PLI 6 St. PZN 01343618. Diese 6er-Packung ist AV und für uns auch nicht mehr erhältlich.

Dürfen wir nach ärztlicher Rück­sprache mit zwei 3er-Packungen stückeln oder brauchen wir ein neues Rezept?

Antwort

Im Fall von AV-Artikeln muss unter­schieden werden, ob der Artikel im Preis- und Produkt­verzeichnis noch gelistet ist. Ist der verordnete Artikel bzw. die ver­ordnete PZN keinem Eintrag im Preis- und Produkt­verzeichnis mehr zuzu­ordnen, handelt es sich um eine nicht ein­deutige Ver­ordnung – diese müssten Sie dann nach ärz­tlicher Rück­sprache in eine Alternative ändern.

Ist der AV-Artikel jedoch wie im vor­liegenden Fall noch im Preis- und Produkt­verzeichnis gelistet, dann kann davon aus­gehend der nach Abgabe­rang­folge abzu­gebende Artikel ermittelt werden. Da es keine aut-idem-konformen Präparate gibt und der Aus­gangs­artikel nicht mehr liefer­bar ist, müssen Sie nach einer anderen Lösung suchen. Apotheken dürfen nach ALBVVG bei einer Nicht­verfüg­bar­keit und wenn nach der Abgabe­rang­folge des Rahmen­vertrags kein abgabe­fähiges Arznei­mittel gefunden wurde, ohne Rück­sprache mit der verordnenden Person in folgenden Punkten von der Ver­ordnung abweichen, sofern die Wirk­stärke nicht über­schritten wird:

129 Abs. 2a SGB V

„[…] 1. die Packungs­größe, auch mit einer Über­schreitung der nach der Packungs­größen­ver­ordnung maß­geblichen Mess­zahl, 2. die Packungs­anzahl, 3. die Abgabe von Teil­mengen aus der Packung eines Fertig­arznei­mittels, soweit die verordnete Packungs­größe nicht lieferbar ist, und 4. die Wirk­stärke, sofern keine pharma­zeutischen Bedenken bestehen.“

Daher dürften Sie in diesem Falle mit ent­sprechender Rezept­dokumentation (Sonder-PZN plus Vermerk) zwei Packungen zu je 3 Stück abgeben. Insgesamt ist aber sicher­lich eine Information an die ver­ordnende Praxis auch sinn­voll, da dieses Problem ja ansonsten zukünftig häufiger auf­treten könnte.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung