AV-Artikel nicht lieferbar – was ist zu tun?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zur Bedruckung eines Rezeptes. Der Arzt hat „Nitrofurantoin Ratio 100 mg REK 50 St. N2 PZN 07097540“ verordnet.
Dieses Medikament ist außer Vertrieb. Wählt man nun im Warenwirtschaftssystem die einzig verfügbare Alternative Furadantin retard aus, geht bei uns das Fenster zur Auswahl der Sonder-PZN auf.
Muss man diese drucken, da der Preisanker (Nitrofurantoin-ratiopharm) außer Handel und nicht lieferbar ist?
Antwort
Nach § 2 Abs. 13 Rahmenvertrag gilt für ein AV-gemeldetes Arzneimittel Folgendes:
2 Abs. 13 Rahmenvertrag
„(13) Außer Vertrieb (gemeldet):
Das nach den Bestimmungen dieses Rahmenvertrages abzugebende Arzneimittel bzw. das in die Arzneimittelversorgung nach § 31 SGB V einbezogene Produkt ist im Preis- und Produktverzeichnis gelistet und der Vertriebsstatus hat den Wert ‚außer Vertrieb‘ (AV). Ein mit ‚außer Vertrieb‘ (AV) gekennzeichnetes Fertigarzneimittel ist bei der Ermittlung der Abgaberangfolge nach den §§ 10 ff. nicht zu berücksichtigen. Ein mit ‚außer Vertrieb‘ (AV) gekennzeichnetes Arzneimittel darf jedoch abgegeben werden, wenn es die Voraussetzungen dieses Rahmenvertrages erfüllt.“
Grundsätzlich müssen AV-Artikel also hinsichtlich der Abgaberangfolge des Rahmenvertrags nicht berücksichtigt werden. Sie dürfen aber, sofern sie den Abgabevorgaben entsprechen und weiterhin lieferbar sind, weiterhin abgegeben werden. Nach unserer Einschätzung dürfen Sie auch das teurere Furadantin abgeben, ein Hinweis auf die Nichtlieferbarkeit auf dem Rezept ist aber für die spätere Rezeptprüfung empfehlenswert.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung