Dürfen wir bei Codeintropfen einen Aut-simile-Austausch vornehmen?

Wir haben immer wieder Probleme bei Rezepten über Codein-Tropfen verschiedener Her­steller, aktuelles Beispiel sind Tryasol-Tropfen. Es gibt keine Aut-idem-Alter­na­tiven, aber andere Tropfen (Codein­tropfen ct bzw. Codein­tropfen 1 A Pharma), die eine ab­weichende Wirk­stoff­menge ent­halten.

Können wir trotz­dem einen Aus­tausch ohne Arzt­rück­sprache vor­nehmen? Oder ist eine Rück­sprache nötig bzw. benötigen wir sogar ein neues Rezept?

Antwort

Da es sich in Ihrem Fall um einen Aut-simile-Aus­tausch handelt, dürfen Sie diesen nicht einfach so vor­nehmen. Auch eine einfache Arzt­rück­sprache reicht leider nicht mehr aus, dies wurde in den durch das ALBVVG im SGB V fest­ge­schriebenen Abgabe­­er­leich­te­rungen nicht mit abge­deckt. Sie bräuchten also ein neues bzw. durch die Praxis geändertes Rezept, um andere Code­intropfen ab­geben zu dürfen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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