Aut-idem-Wirkstoffverordnung – unklare Verordnung?
Uns liegt ein GKV-Rezept vor, bei dem das Aut-idem-Kreuz gesetzt wurde, allerdings ist nur ein Wirkstoff ohne Firmenzuordnung oder PZN verordnet.
Dürfen wir einfach den Rabattartikel beliefern oder handelt es sich um eine unklare Verordnung, die nach ärztlicher Rücksprache heilbar ist? Oder benötigen wir ein neues Rezept mit Firmennennung?
Antwort
Eine Wirkstoffverordnung mit gesetztem Aut-idem-Kreuz führt unweigerlich zu einer unklaren Verordnung. Sofern es sich um ein Papierrezept handelt, können Sie hier nach Rücksprache einen Hersteller ergänzen und somit eine legitime, belieferungsfähige Verordnung erhalten. Sollte es sich um ein E-Rezept handeln, benötigen Sie eine neue Verordnung.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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