Aut-idem-Wirkstoffverordnung – unklare Verordnung?

Uns liegt ein GKV-Rezept vor, bei dem das Aut-idem-Kreuz gesetzt wurde, aller­dings ist nur ein Wirk­stoff ohne Firmen­zu­ordnung oder PZN verordnet.

Dürfen wir einfach den Rabatt­artikel beliefern oder handelt es sich um eine unklare Ver­ordnung, die nach ärztlicher Rück­sprache heilbar ist? Oder benötigen wir ein neues Rezept mit Firmen­nennung?

Antwort

Eine Wirk­stoff­ver­ordnung mit gesetztem Aut-idem-Kreuz führt unweigerlich zu einer unklaren Verordnung. Sofern es sich um ein Papier­rezept handelt, können Sie hier nach Rück­sprache einen Hersteller ergänzen und somit eine legitime, belieferungs­fähige Verordnung erhalten. Sollte es sich um ein E-Rezept handeln, benötigen Sie eine neue Verordnung.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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