Dürfen Aut-idem-Kreuze bei Nichtverfügbarkeit noch aufgehoben werden?
Dürfen wir bei Nichtlieferbarkeit von Arzneimitteln und gesetztem Aut-idem-Kreuz die Verordnung auf dem E-Rezept mit der verfügbaren Alternative beliefern, wenn wir dies entsprechend auf dem Rezept dokumentieren und mit einem Sonderkennzeichen versehen?
Antwort
Leider gibt es derzeit keine Regelung mehr, die das Umgehen eines Aut-idem-Kreuzes möglich macht. Sie benötigen daher, sofern weder das verordnete Mittel noch bezugnehmende Importe lieferfähig sind, ein neues (E-)Rezept.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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