Dürfen Aut-idem-Kreuze bei Nicht­ver­füg­bar­keit noch auf­ge­hoben werden?

Dürfen wir bei Nicht­liefer­bar­keit von Arz­nei­mitteln und gesetztem Aut-idem-Kreuz die Ver­ordnung auf dem E-Rezept mit der verfüg­baren Alter­native beliefern, wenn wir dies ent­sprechend auf dem Rezept doku­mentieren und mit einem Sonder­kenn­zeichen ver­sehen?

Antwort

Leider gibt es derzeit keine Regelung mehr, die das Umgehen eines Aut-idem-Kreuzes möglich macht. Sie benötigen daher, sofern weder das ver­ordnete Mittel noch bezug­nehmende Importe liefer­fähig sind, ein neues (E-)Rezept.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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