Rezept mit bzw. ohne Aut-idem-Kreuz:
Unterschiede bei den Mehrkosten?

Wir haben noch eine Frage zur Abrechnung von Mehrkosten: Uns liegt eine Verordnung über das Altoriginal Atozet vor, die mit Aut-idem-Kreuz ausgestellt wurde. Hier besteht nur die Auswahl zwischen Atozet und (nicht preisgünstigen) Importen. Bei Eingabe in die EDV wird angezeigt, dass der Patient hier eine beträchtliche Summe an Mehrkosten zu leisten hat. Geben wir das Rezept aber ohne Aut-idem-Kreuz ein, wird (da keine Alternativen verfügbar sind) nur eine Zuzahlung von 10 Euro angegeben. Wie ist das zu erklären?

Antwort

Beachtet man das Aut-idem-Kreuz, kommt es zu keiner Rabattartikelabgabe. Da der Artikel oberhalb des Festbetrags liegt, muss der Kunde die Mehrkosten zahlen.

Hätte der Arzt kein Aut-idem-Kreuz gesetzt, müsste vorrangig ein rabattiertes Generikum abgegeben werden. Sind diese Rabattartikel nicht lieferbar und sind auch keine anderen Artikel unterhalb des Festbetrags lieferbar, wird Schritt für Schritt eine mögliche Lieferbarkeit und Abgabe geprüft. Bleibt dann nur das lieferbare Atozet übrig, kann dieses zulasten der Kasse abgegeben werden. Auch die Mehrkosten werden im Falle eines nicht lieferbaren Rabattartikels übernommen. Dies ist in § 11 Abs. 3 Rahmenvertrag geregelt:

11 Abs. 3 Rahmenvertrag

Ist bei einer Abgabe nach Absatz 2 [Rabattartikelabgabe, Anm. d. Red.] kein Fertigarzneimittel zum Festbetrag verfügbar, trägt die Krankenkasse abweichend von § 31 Absatz 2 Satz 1 SGB V die Mehrkosten. Bezugsgröße für die Bemessung der Zuzahlung nach § 61 Satz 1 SGB V ist der Abgabepreis des Fertigarzneimittels.

Somit muss der Patient bei gesetztem Aut-idem-Kreuz die Mehrkosten zahlen und bei nicht gesetztem Aut-idem-Kreuz – im Falle der Nichtverfügbarkeit der Rabattartikel – nicht.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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