Aut-idem-Kreuz: Darf das teurere Original abgegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Kassenrezept mit Aut-idem-Kreuz über „Advagraf 1 mg Hartkapseln retardiert PZN 02244539“ erhalten. Es handelt sich dabei um das Original. Es gibt verfügbare Reimporte, die günstiger sind.
Dürfen wir trotzdem das Original abgeben? Unser Kassenprogramm akzeptiert das Original nur mit Sonder-PZN.
Müssen wir den Vermerk „nach Rücksprache kein Reimport gewünscht“ anbringen?
Antwort
Das Aut-idem-Kreuz verhindert nicht den Austausch zwischen Importen und Original. Ist ein Import oder das Original rabattiert, muss der jeweilige Rabattartikel vorrangig abgegeben werden. Gibt es mehrere Rabattartikel, dürfen Sie unter diesen frei wählen. Gibt es keinen Rabattartikel, dann darf bis zur Preisgrenze (die liegt beim verordneten Artikel) ein Import oder das Original abgegeben werden.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Original vs. Import“ (PDF)
- DAP Arbeitshilfe „Ausdrückliche Importverordnung“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung