Hat die Aut-idem-Regelung auch Vor­rang bei gleichem Präparat mit unter­schiedlicher Menge im selben N-Bereich?

Wir haben eine Frage zur Belieferung eines Rezeptes über Trimipramin Neurax Lösung 50 ml N1. Es handelt sich um eine Aut-idem-Verordnung, das Rabatt­arznei­mittel wäre Trimipramin Neurax Lösung 60 ml N1.

Welche Regeln gelten in einem solchen „Sonder­fall“, wenn es quasi die gleichen Präparate sind, sogar mit gleichem Norm­kenn­zeichen (N1)? Sind wir in diesem Fall ver­pflichtet, die 60 ml zu bestellen, oder müssen wir die 50 ml ab­geben?

Antwort

Gemäß § 9 des Rahmen­vertrags über die Arznei­mittel­ver­sorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V müssen Sie das Rezept ent­sprechend der Aut-idem-Ver­ordnung mit 50 ml beliefern, da es sich bei den 60 ml formal um ein anderes Präparat handelt.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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