Ist ein Austausch zwischen Arznei­mittel und Medizin­produkt möglich?

Wir haben eine Verordnung über „Movicol Junior aroma­frei Emra 30 x 6,9 g PZN 06798660“ für ein Klein­kind erhalten. Zurzeit sind aller­dings keine Reimporte (Arznei­­mittel) lieferbar, sondern nur das entsprechende Medizin­­produkt.

Wie können wir vorgehen?

Antwort

Nach § 18 Abs. 3 Rahmen­vertrag ist ein Austausch zwischen Arznei­mittel und Medizin­produkt nicht zulässig:

18 Abs. 3 Rahmenvertrag

„(3) Ein Austausch von Medizin­produkt und Arznei­mittel gegen­einander ist nicht zulässig.“

Falls also keines der aut-idem-fähigen Arznei­mittel lieferbar ist, sollten Sie beim Arzt ein neues Rezept über das Medizin­produkt anfordern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung