Ist ein Austausch zwischen Arzneimittel und Medizinprodukt möglich?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Verordnung über „Movicol Junior aromafrei Emra 30 x 6,9 g PZN 06798660“ für ein Kleinkind erhalten. Zurzeit sind allerdings keine Reimporte (Arzneimittel) lieferbar, sondern nur das entsprechende Medizinprodukt.
Wie können wir vorgehen?
Antwort
Nach § 18 Abs. 3 Rahmenvertrag ist ein Austausch zwischen Arzneimittel und Medizinprodukt nicht zulässig:
18 Abs. 3 Rahmenvertrag
„(3) Ein Austausch von Medizinprodukt und Arzneimittel gegeneinander ist nicht zulässig.“
Falls also keines der aut-idem-fähigen Arzneimittel lieferbar ist, sollten Sie beim Arzt ein neues Rezept über das Medizinprodukt anfordern.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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