Austausch eines OTC-Nasensprays gegen ein rabattiertes Rx-Präparat?
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Uns liegt eine Verordnung über „Momeallerg 50 µg 140 Sprüh. 18 g 12409645“ vor.
In unserem Kassenprogramm wird uns nur eine Substitutionsauswahl angeboten – keine Rabattartikel werden angezeigt. Unser Rechenzentrum moniert hier allerdings „Nichtabgabe von Rabattarzneimittel“.
Es handelt sich um ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel, das aber zu Lasten der Krankenkasse abgabefähig ist. Laut ARZ sollen wir Momegalen (verschreibungspflichtig) abgeben, da es dazu einen Rabattvertrag gibt.
Muss bzw. darf man überhaupt ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel gegen ein verschreibungspflichtiges austauschen?
Antwort:
Nicht verschreibungspflichtige topisch nasale Glukokortikoide sind nach Anlage I Nr. 21 der AM-RL des G-BA auch für Erwachsene zur Behandlung bei persistierender allergischer Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik erstattungsfähig.
Die Verordnung über Momeallerg ist dem generischen Markt zuzuordnen. Da kein Rabattartikel vorrangig abzugeben ist, stehen zur Abgabe die vier Preisgünstigsten zur Auswahl. Aufgrund des Preisankers steht innerhalb der vier Preisgünstigsten nur das namentlich verordnete Momeallerg zur Abgabe zur Auswahl.
Da ein Austausch eines nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittels durch ein verschreibungspflichtiges nach neuem Rahmenvertrag nicht erlaubt ist (§ 18 Absatz 2), darf das rabattierte verschreibungspflichtige Produkt nicht abgegeben werden.
18 Absatz 2 Rahmenvertrag
Zwischen Fertigarzneimitteln, die sich hinsichtlich der Verschreibungspflicht unterscheiden, ist ein Austausch nicht zulässig.
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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