Darf ein verordnetes OTC-Arzneimittel gegen ein rabattiertes Rx-Arzneimittel getauscht werden?

Zu folgendem Rezept zulasten der AOK Nordwest (IK 103411401) haben wir eine Frage:
„12409645 Momeallerg 50 µg NAS 18 g“.

Es ist ein apothekenpflichtiges, bedingt erstattungsfähiges Mometasonspray verordnet. Als Rabattarzneimittel wird uns das verschreibungspflichtige Momegalen angezeigt. Was dürfen bzw. müssen wir abgeben?

Antwort:

Im bislang gültigen Rahmenvertrag ist bisher keine abweichende Regelung zum Austausch Non-Rx zu Rx verankert, sodass das rabattierte verschreibungspflichtige Präparat vorrangig zulasten der GKV abgegeben werden kann.

Im neuen Rahmenvertrag, der ab dem 01.07.19 gültig sein wird, ist allerdings geregelt, dass ein solcher Switch nicht mehr möglich ist:

18 Sonderfälle aufgrund besonderer Abgabekonstellationen

(2) Zwischen Fertigarzneimitteln, die sich hinsichtlich der Verschreibungspflicht unterscheiden, ist ein Austausch nicht zulässig.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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