Dürfen diese Macrogol-Präparate gegeneinander ausgetauscht werden?

Zulasten der IKK classic (IK 101500154) wurde das Medizinprodukt „Macrogol Hexal orange Beu 50 St.“ verordnet. Abgeben würden wir gerne Macrogol AL 50 St., da diese vorrätig sind. Dabei handelt es sich allerdings um ein Arzneimittel. Ist dieser Austausch erlaubt? Ausgehend von dem Hexal-Produkt werden keine Austauschartikel durch die EDV angezeigt.

Antwort:

Dieser Austausch ist nicht zulässig, denn nach Rahmenvertrag ist ein Austausch zwischen Medizinprodukt und Arzneimittel grundsätzlich nicht erlaubt. Das ist in § 18 Absatz 3 des Rahmenvertrags geregelt:

18 Absatz 3 Rahmenvertrag

Ein Austausch von Medizinprodukt und Arzneimittel gegeneinander ist nicht zulässig.

Bitte beachten Sie, dass Macrogol Hexal orange ein nicht erstattungsfähiges Medizinprodukt ist und deshalb nicht zulasten der Krankenkasse abgegeben werden kann. Der Arzt sollte das Rezept auf ein erstattungsfähiges Macrogol-Präparat ändern.

Hinweis: Diese Antwort wurde nachträglich verändert. In der vorherigen Version wurde die Erstattungsfähigkeit des verordneten Medizinprodukts nicht thematisiert.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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