Kann man trotz Aut-idem-Kreuz Import gegen Import austauschen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Verordnet ist ein Reimport von ACA Müller mit Aut-idem-Kreuz:
„Valcyte 450 mg (FTB) N1 PZN 07387315, 60 St. >>1–0–0–0<< ACA Müller!!!“.
Dieser ist jedoch nicht lieferbar. Wir haben den Reimport von Carefarm abgegeben, der günstiger ist. Ist das so korrekt oder müssen wir wegen Aut-idem-Kreuz und Ausrufezeichen des Arztes noch etwas beachten?
Antwort
Innerhalb der Original-Import-Gruppe kann trotz gesetztem Aut-idem-Kreuz ausgetauscht werden, da das Original und die bezugnehmenden Importarzneimittel als identisch gelten. Ersatzkassen erlauben zwar einen Austauschausschluss auch innerhalb dieser Gruppe aus medizinisch-therapeutischen Gründen, dazu hätte der Arzt jedoch einen Hinweis auf das Rezept schreiben müssen. Drei Ausrufezeichen sind dafür nach unserer Auffassung nicht ausreichend.
5 Abs. 9 des Arzneiversorgungsvertrags der Ersatzkassen
Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und / oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des Aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt zusätzlich zum Aut-idem-Kreuz auf der Verordnung vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen die Abgabe des verordneten Arzneimittels erfolgen soll.
Der günstigere Import kann daher ohne Rücksprache und ohne Sonder-PZN abgegeben werden.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung