Austausch bei Nichtlieferbarkeit – wer trägt die Mehrkosten?

Uns wurde eine Verordnung über Levomepromazin-neuraxpharm 40 mg/ml 100 ml (PZN 06867496) zulasten der AOK Bayern (IK 108310400) vorgelegt. Dieses Präparat ist aber derzeit nicht lieferbar. Alternativ können wir Neurocil Tropfen 40 mg/ml 100 ml (PZN 07228367) abgeben, hier fallen jedoch Mehr­kosten an.

Dürfen wir diese der Kasse berechnen oder müssen die Mehr­kosten vom Kunden getragen werden? Einen Rabatt­vertrags­artikel gibt es nicht.

Antwort

Gemäß § 11 Abs. 3 Rahmen­vertrag werden Mehr­kosten weiter­hin nur dann über­nommen, wenn ein Rabatt­arznei­mittel nicht liefer­bar ist und aus diesem Grunde ein auf­zahlungs­pflichtiges Arznei­mittel abge­geben wird.

Je nach Kranken­kasse werden auch Mehr­kosten für nicht lieferbare Arznei­mittel über­nommen, dies müssen Sie aber im Einzel­fall prüfen. Ersatz­kassen über­nehmen beispiels­weise die Mehr­kosten auch bei nicht rabattierten Arznei­mitteln, wenn ein offiziell bekannt gemachter Versorgungs­eng­pass gilt. Wenn Sie dann die Mehr­kosten zulasten der GKV abrechnen, sollten Sie eine Sonder-PZN zur Dokumentation angeben.

Falls Mehr­kosten anfallen, diese aber nicht von der GKV getragen werden, kann Ihr Kunde sie vorab in der Apotheke bezahlen, aber im Nach­hinein die Quittung zur Erstattung bei seiner GKV einreichen. Ein entsprechendes Rund­schreiben des Bundes­amts für Soziale Sicherung finden Sie hier:
» www.bundesamtsozialesicherung.de/de/themen/krankenversicherung/rundschreiben/detail/versorgung-mit-arzneimitteln/

In diesem Schreiben wird statuiert, dass Patientinnen und Patienten nicht dafür zur Kasse gebeten werden können, wenn aufgrund von Liefer­eng­pässen nur Arznei­mittel mit Mehr­kosten zur Verfügung stehen.

Leider schlägt sich das bisher nicht in den allge­meinen Ver­trägen nieder – es bleibt zu hoffen, dass dies zeit­nah angepasst wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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