Ist aus wirtschaftlichen Gründen bei Cariban ein Aus­tausch auf die größere Packungs­größe erlaubt?

Wir haben eine Frage zur wirtschaftlichen Abgabe: Verordnet wurden 2 x 24 St. Cariban 10 mg/10 mg PZN 15638659 (2 x N1). Günstiger wäre sowohl für die Kundin bezüglich der Zu­zahlung als auch für die Kranken­kasse die Abgabe einer N2-Packung.

Wie gehen wir vor? Außer­dem gibt es noch liefer­bare, günstigere Importe. Müssen wir diese auch noch berück­sichtigen? Rabatt­verträge gibt es keine.

Antwort

Nach § 8 Abs. 1 des Rahmen­vertrags gilt, dass mehrere Packungen eines Arznei­mittels wie verordnet zu beliefern sind:

8 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Enthält eine papier­ge­bundene Verordnung mehrere Verordnungs­zeilen, ist jede Verordnungs­zeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Damit können Sie (im Normal­fall, wenn keine Liefer­schwierig­keiten bestehen) nicht einfach auf andere Packungs­größen switchen, auch wenn dies ein wirtschaftlicher Vorteil wäre. Um die größere Packungs­größe abgeben zu können, müssten Sie das Rezept durch die Praxis ändern lassen. Was die Importe angeht: Diese sind zwar in beiden Packungs­größen günstiger als das Original, erfüllen aber nicht den Preis­abstand, um als preis­günstig im Sinne des Rahmen­vertrags zu gelten – daher zählen diese auch nicht für Ihr Einspar­ziel. Wurde also das Original verordnet, so können Sie dieses auch abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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