Ist aus wirtschaftlichen Gründen bei Cariban ein Austausch auf die größere Packungsgröße erlaubt?
Wir haben eine Frage zur wirtschaftlichen Abgabe: Verordnet wurden 2 x 24 St. Cariban 10 mg/10 mg PZN 15638659 (2 x N1). Günstiger wäre sowohl für die Kundin bezüglich der Zuzahlung als auch für die Krankenkasse die Abgabe einer N2-Packung.
Wie gehen wir vor? Außerdem gibt es noch lieferbare, günstigere Importe. Müssen wir diese auch noch berücksichtigen? Rabattverträge gibt es keine.
Antwort
Nach § 8 Abs. 1 des Rahmenvertrags gilt, dass mehrere Packungen eines Arzneimittels wie verordnet zu beliefern sind:
8 Abs. 1 Rahmenvertrag
„Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“
Damit können Sie (im Normalfall, wenn keine Lieferschwierigkeiten bestehen) nicht einfach auf andere Packungsgrößen switchen, auch wenn dies ein wirtschaftlicher Vorteil wäre. Um die größere Packungsgröße abgeben zu können, müssten Sie das Rezept durch die Praxis ändern lassen. Was die Importe angeht: Diese sind zwar in beiden Packungsgrößen günstiger als das Original, erfüllen aber nicht den Preisabstand, um als preisgünstig im Sinne des Rahmenvertrags zu gelten – daher zählen diese auch nicht für Ihr Einsparziel. Wurde also das Original verordnet, so können Sie dieses auch abgeben.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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