Austauch von Lenalidomid bei Privatrezept möglich?
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Uns liegt ein T-Rezept für einen Privatversicherten über „Lenalidomid Hexal 10 mg, 21 St. PZN 17481707“ vor. Das Medikament von Hexal kostet noch über 1.100 Euro, in der gleichen Stärke und Stückzahl von STADA kostet es nur um die 60 Euro.
Dürfen wir bei einem Privatrezept eine andere Firma abgeben oder brauchen wir ein neues Rezept?
Antwort
Für Privatversicherte darf das verschriebene Medikament grundsätzlich ausgetauscht werden. In der Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und der Arzneimittelpreisverordnung vom 9. Oktober 2019 findet man unter Artikel 1 „Änderung der Apothekenbetriebsordnung“ folgende Angabe dazu:
Artikel 1 Änderung der ApBetrO
„3. Nach Absatz 5 Satz 1 wird folgender Satz angefügt:
‚Verordnete Arzneimittel, die an Versicherte in der privaten Krankenversicherung, Beihilfeempfänger und Selbstzahler abgegeben werden, können durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ersetzt werden, das mit dem verordneten Arzneimittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt, sofern die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt dies nicht ausgeschlossen hat und die Person, für die das Arzneimittel bestimmt ist, einverstanden ist.‘“
Voraussetzung dafür ist also – anders als in der GKV –, dass der privatversicherte Kunde zustimmt. Es gibt für Privatversicherte keine Verpflichtung, eine kostengünstigere Alternative zu wählen. Sie können frei nach den Ihnen wichtigen Kriterien (Preis, Handhabbarkeit, Verträglichkeit) entscheiden, welches geeignete Arzneimittel Sie nehmen möchten. Wenn der Arzt nichts anderes auf dem Rezept vermerkt, ist aut idem demnach zulässig, aber nicht verpflichtend. Das gilt auch für den generischen Austausch von Lenalidomid.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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