Wie muss ein BG-Rezept aussehen, damit die Mehrkosten übernommen werden?
Heute kam in unserem Team die Frage auf, ob fällige Mehrkosten im Falle einer Verordnung mit Aut-idem-Kreuz auf einem BG-Rezept von der Krankenkasse übernommen werden.
Außerdem fragen wir uns, ob es definierte Fälle gibt, in denen die Mehrkosten bei der BG grundsätzlich übernommen werden.
Antwort
Eine Zuzahlung wird bei BG-Rezepten nicht fällig. Mehrkosten müssen dagegen in der Regel privat getragen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn bei der Verordnung auf dem Rezept vermerkt wurde, dass ein bestimmtes Präparat mit Mehrkosten erforderlich ist, so trägt die Unfallversicherung auch die Mehrkosten. Laut Versorgungsvertrag reicht als Hinweis, dass ein Arzneimittel mit Mehrkosten medizinisch notwendig ist, auch das Setzen des Aut-idem-Kreuzes aus. Weitere Erläuterungen sind dazu nicht notwendig – in Ihrem Fall würden die Mehrkosten daher durch die BG übernommen. Eine Liste von Arzneimitteln, bei denen die BG die Mehrkosten auf jeden Fall trägt, gibt es dagegen nicht. Dies liegt also im Ermessensspielraum der Ärztin bzw. des Arztes.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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