Wie muss ein BG-Rezept aussehen, damit die Mehr­kosten über­nommen werden?

Heute kam in unserem Team die Frage auf, ob fällige Mehr­kosten im Falle einer Ver­ordnung mit Aut-idem-Kreuz auf einem BG-Rezept von der Kranken­kasse über­nommen werden.

Außer­dem fragen wir uns, ob es definierte Fälle gibt, in denen die Mehr­kosten bei der BG grund­sätzlich über­nommen werden.

Antwort

Eine Zuzahlung wird bei BG-Rezepten nicht fällig. Mehr­kosten müssen da­gegen in der Regel privat getragen werden. Es gibt jedoch Aus­nahmen: Wenn bei der Ver­ordnung auf dem Rezept ver­merkt wurde, dass ein bestimmtes Präparat mit Mehr­kosten erforder­lich ist, so trägt die Unfall­ver­sicherung auch die Mehr­kosten. Laut Versorgungs­vertrag reicht als Hinweis, dass ein Arznei­mittel mit Mehr­kosten medizinisch not­wendig ist, auch das Setzen des Aut-idem-Kreuzes aus. Weitere Erläuterungen sind dazu nicht not­wendig – in Ihrem Fall würden die Mehr­kosten daher durch die BG über­nommen. Eine Liste von Arznei­mitteln, bei denen die BG die Mehr­kosten auf jeden Fall trägt, gibt es da­gegen nicht. Dies liegt also im Ermessens­spiel­raum der Ärztin bzw. des Arztes.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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