Gibt es für Entlassrezepte weiterhin Ausnahmeregelungen?
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Wir haben eine Frage zu Entlassrezepten: Hier darf bekannterweise nur eine N1-Packung abgegeben werden. Die Liefersituation ist derzeitig so dramatisch, dass es beispielsweise von keinem Hersteller N1- oder N2-Packungen (z. B. bei Candesartan 16 mg) gibt. Wie ist dann zu verfahren? Bei Entlassrezepten wurden die Coronaausnahmeregeln ja nicht verlängert.
Antwort
Ja, es ist korrekt, dass im Rahmen des Entlassmanagements wieder nur N1-Packungen (bzw. vielmehr Packungen des kleinsten Packungsgrößenbereichs – was in der Regel der N1-Bereich ist – verordnet und abgegeben werden dürfen. Sie dürfen aber natürlich die erleichterten Abgaberegeln nach § 423 SGB V anwenden und Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen ausfüllen, sofern die verordnete kleine Packungsgröße nicht lieferbar ist. So könnten Sie den Patienten mit einer Teilmenge aus der großen N3-Packung versorgen. Dazu gehen Sie gemäß § 4 der Vereinbarung zur technischen Umsetzung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit weiterhin wie folgt vor:
4 der Vereinbarung zur technischen Umsetzung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
[…] Bei der ersten Abgabe einer Teilmenge aus einer Arzneimittelpackung wird diese Packung unter Angabe der Pharmazentralnummer und des vollständigen Preises komplett abgerechnet und die entsprechende Zuzahlung erhoben. Die Apotheke trägt zusätzlich das Sonderkennzeichen 06461127 (Erstabgabe einer Teilmenge), im Feld ‚Faktor‘ den Wert ‚1‘ und im Feld ‚Taxe‘ den Betrag ‚0‘ auf.
Bei weiteren Abgaben von Teilmengen aus dieser Packung ist die Pharmazentralnummer dieser Packung, im Feld ‚Faktor‘ der Wert ‚1‘ und im Feld ‚Taxe‘ der Betrag ‚0‘ aufzutragen. Zusätzlich ist das Sonderkennzeichen 06461133 (weitere Teilmengenabgabe) aufzutragen. Im Feld ‚Faktor‘ ist der Wert ‚1‘ anzugeben, im Feld ‚Taxe‘ ist der Betrag ‚690‘, entsprechend 5,80 Euro gemäß § 3 Abs. 6 AMPreisV zuzüglich Umsatzsteuer, anzugeben. Eine Zuzahlung ist zu erheben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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