Dürfen wir Dexa-Gentamicin Augen­salbe gegen Isopto Max Augen­salbe aus­tauschen?

Wir haben ein Rezept über Dexa-Gentamicin Augen­salbe 2,5 g N1 (PZN: 03083251) vorliegen.

Da zurzeit weder Dexa-Gentamicin Augen­salbe noch wirkstoff­gleiche Alternativen liefer­bar sind, fragen wir uns, ob wir auch Isopto Max Augen­salbe 3,5 g N1 (PZN: 00531111) nach Rück­sprache mit dem Arzt abgeben dürfen.

Antwort

Bei Dexa-Gentamicin Augen­salbe und Isopto Max Augen­salbe handelt es sich nicht um aut-idem-konforme, sondern lediglich um pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Arznei­mittel, da die Wirk­stoffe nicht identisch sind.

Der zurzeit noch gültige § 423 SGB V (in Kraft bis zum 31.07.23) lässt einen solchen Austausch zu, wenn weder das auf der Grundlage der Verordnung abzugebende noch ein wirkstoff­gleiches Arznei­mittel vorrätig oder liefer­bar ist. Dazu muss jedoch vorab Rück­sprache mit dem Arzt gehalten werden. Das Rezept ist ent­sprechend mit der Sonder-PZN (und ggf. mit Hinweis auf Rück­sprache) zu kenn­zeichnen.

Im ALBVVG, das im Anschluss gelten soll, ist ein Austausch mit einem pharma­kologisch-therapeutisch vergleich­baren Arznei­mittel nicht mehr vorgesehen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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