Dürfen wir Dexa-Gentamicin Augensalbe gegen Isopto Max Augensalbe austauschen?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben ein Rezept über Dexa-Gentamicin Augensalbe 2,5 g N1 (PZN: 03083251) vorliegen.
Da zurzeit weder Dexa-Gentamicin Augensalbe noch wirkstoffgleiche Alternativen lieferbar sind, fragen wir uns, ob wir auch Isopto Max Augensalbe 3,5 g N1 (PZN: 00531111) nach Rücksprache mit dem Arzt abgeben dürfen.
Antwort
Bei Dexa-Gentamicin Augensalbe und Isopto Max Augensalbe handelt es sich nicht um aut-idem-konforme, sondern lediglich um pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Arzneimittel, da die Wirkstoffe nicht identisch sind.
Der zurzeit noch gültige § 423 SGB V (in Kraft bis zum 31.07.23) lässt einen solchen Austausch zu, wenn weder das auf der Grundlage der Verordnung abzugebende noch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel vorrätig oder lieferbar ist. Dazu muss jedoch vorab Rücksprache mit dem Arzt gehalten werden. Das Rezept ist entsprechend mit der Sonder-PZN (und ggf. mit Hinweis auf Rücksprache) zu kennzeichnen.
Im ALBVVG, das im Anschluss gelten soll, ist ein Austausch mit einem pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittel nicht mehr vorgesehen.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Lieferengpass: Ausnahmeregelungen bei der Rezeptbelieferung nach SGB V“
- DAP Bücher
- DAP Lexikon
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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