Wie lange müssen Fachzeitschriften in der Apotheke aufbewahrt werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine Frage zum „Papierkram“ in Apotheken:
Wie lange müssen Fachzeitschriften wie die DAZ oder PZ in der Apotheke aufbewahrt werden?
Antwort
Nach § 5 ApBetrO muss wissenschaftliche Literatur in der Apotheke vorhanden sein. Dazu zählen auch Fachzeitschriften. Allerdings ist für diese keine Aufbewahrungsfrist vorgegeben. Als Abonnent können die Zeitschriften prinzipiell auch online nachgelesen werden, und das sollte in jedem Fall ausreichend sein.
Nach § 22 Abs. 1 ApBetrO müssen Sie allerdings die Arzneimittelrisiken, Rückrufe, Chargensperrungen und Meldungen an die AMK vollständig und mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums, jedoch nicht weniger als fünf Jahre lang aufbewahren. Diese werden in den Fachzeitschriften abgedruckt. Dazu können Sie aber auch die entsprechenden Seiten der Fachzeitschriften heraustrennen und abheften – das verkleinert Ihre Papierberge.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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