Wie lange müssen Fach­zeit­schriften in der Apotheke aufbe­wahrt werden?

Wir haben eine Frage zum „Papierkram“ in Apotheken:

Wie lange müssen Fach­zeit­schriften wie die DAZ oder PZ in der Apotheke aufbe­wahrt werden?

Antwort

Nach § 5 ApBetrO muss wissen­schaftliche Literatur in der Apotheke vorhanden sein. Dazu zählen auch Fachzeit­schriften. Allerdings ist für diese keine Aufbewahrungs­frist vorgegeben. Als Abonnent können die Zeit­schriften prinzipiell auch online nachge­lesen werden, und das sollte in jedem Fall ausreichend sein.

Nach § 22 Abs. 1 ApBetrO müssen Sie allerdings die Arznei­mittel­risiken, Rück­rufe, Chargen­sperrungen und Meldungen an die AMK vollständig und mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfall­datums, jedoch nicht weniger als fünf Jahre lang aufbe­wahren. Diese werden in den Fachzeit­schriften abge­druckt. Dazu können Sie aber auch die entsprechenden Seiten der Fachzeit­schriften heraus­trennen und abheften – das verkleinert Ihre Papier­berge.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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