Auf welcher Grundlage darf derzeit auf ein Entlassrezept eine N2-Packung abgegeben werden?

Wir haben ein Entlassrezept erhalten, auf dem eine N2-Packung verordnet wurde:

„Granocyte 34 Mio. IE Fertigspritze 5 x PZN 07253201“

Ist die Abgabe der N2-Packung erlaubt? Wir haben im Kopf, dass das momentan ausnahmsweise möglich ist, finden aber die rechtliche Grundlage nicht.

Antwort

In der Arzneimittel-Richtlinie wurde im Mai Folgendes festgelegt:

„§ 9 Absatz 2 Nummer 3 Satz 2, wonach bei Verordnungen von Arznei­mitteln nach § 39 Absatz 1a SGB V im Rahmen des Entlass­management die Begrenzung auf eine Packung mit dem kleinsten Packungs­größen­kenn­zeichen gemäß Packungs­größen­ver­ordnung zu beachten ist, wird ausge­setzt.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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