Auf welchem BtM-Rezept muss ein „A“ angegeben sein?

Wir haben eine Frage zum Thema BtM:

Wir haben für einen Patienten zwei BtM-Rezepte mit gleichem Ausstellungsdatum erhalten: Auf einem Rezept wurde „Concerta 36 mg 30 St. Ret N1“ verordnet, auf dem anderen „Medikinet retard 30 mg 50 St. N2“. Beide Arzneimittel enthalten den Wirkstoff Methylphenidat – werden dann in diesem Fall die Wirkstoffmengen der beiden Rezepte addiert? Wenn ja, wäre nämlich die Höchstmenge für Methylphenidat mit den beiden Rezepten überschritten. Muss in Folge dessen dann ein „A“ auf beide Rezepte? So wie ausgestellt trägt nur ein Rezept das „A“.

Antwort:

Bezüglich der BtM-Höchstmengen gilt, dass die Mengen der verordneten Wirkstoffe gelten, es ist also die Höchstmenge von 2.400 mg Methylphenidat pro Patient für 30 Tage ausschlaggebend. Bei Fertigarzneimitteln mit demselben Wirkstoff werden die Mengen demnach addiert, in Ihrem Fall müssen folglich beide Rezepte berücksichtigt werden. Normalerweise muss nur die Verordnung ein „A“ tragen, mit der die Höchstmenge überschritten wird. Da in diesem Fall aber nicht klar ist, welches das erste und welches das zweite Rezept ist, empfehlen wir, das „A“ auf beide Verordnungen zu übertragen. So bleibt auch für die Krankenkasse kein „Spielraum“ mehr, aufgrund einer Überschreitung der Höchstmenge eine Retax auszusprechen.

Nach § 3 des Rahmenvertrages dürfen Sie ein fehlendes „A“ nach Rücksprache mit dem Arzt selber auf dem BtM-Rezept ergänzen. Vergessen Sie jedoch nicht Ihre Ergänzung mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen. Der Arzt muss die entsprechende Ergänzung auf seinem Rezeptteil ebenfalls durchführen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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