Wann muss zusätzlich zur Sonder-PZN eine Begründung auf dem Rezept angegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Bei Anwendung der Sonder-PZN 02567024 fragen wir uns regelmäßig, ob immer auch ein zusätzlicher Vermerk auf dem Rezept angegeben werden muss.
Wie gehen wir korrekt vor?
Antwort
Die Antwort findet sich in § 14 Rahmenvertrag. Für die Dokumentation einer Nichtverfügbarkeit ist kein zusätzlicher Vermerk erforderlich, wohl aber für die Dokumentation eines Akutfalls sowie Pharmazeutischer Bedenken. Ein zusätzlicher Vermerk auch bei Nichtverfügbarkeit kann jedoch auch nicht schaden, vor allem für die Fälle, in denen die Krankenkasse nach längerer Zeit eventuell doch nochmal eine Rückfrage hat.
Beachten Sie aber, dass gemäß § 6 Rahmenvertrag keine Retax erlaubt ist, wenn entweder die Sonder-PZN oder die Dokumentation fehlt.
Falls die Dokumentation komplett fehlt, kann nach § 129 Abs. 4d nunmehr keine Nullretax ausgesprochen werden – es darf maximal auf den Einkaufspreis gekürzt werden.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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