Wann muss zusätzlich zur Sonder-PZN eine Begründung auf dem Rezept ange­geben werden?

Bei Anwendung der Sonder-PZN 02567024 fragen wir uns regelmäßig, ob immer auch ein zusätzlicher Vermerk auf dem Rezept angegeben werden muss.

Wie gehen wir korrekt vor?

Antwort

Die Antwort findet sich in § 14 Rahmen­vertrag. Für die Dokumentation einer Nicht­verfüg­barkeit ist kein zusätz­licher Vermerk erforderlich, wohl aber für die Dokumentation eines Akut­falls sowie Pharma­zeutischer Bedenken. Ein zusätz­licher Vermerk auch bei Nicht­verfüg­bar­keit kann jedoch auch nicht schaden, vor allem für die Fälle, in denen die Kranken­kasse nach längerer Zeit eventuell doch nochmal eine Rück­frage hat.

Beachten Sie aber, dass gemäß § 6 Rahmen­vertrag keine Retax erlaubt ist, wenn entweder die Sonder-PZN oder die Dokumentation fehlt.

Falls die Dokumentation komplett fehlt, kann nach § 129 Abs. 4d nunmehr keine Null­retax ausge­sprochen werden – es darf maximal auf den Einkaufs­preis gekürzt werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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