ASS 100 mg mit 100 Stück laut Kassensystem eine Jumbopackung – ist sie dennoch abgabefähig?
Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem ASS 100 mg 100 Stück (PZN 16384540) zulasten der AOK Bayern verordnet wurde. Da dieses Präparat keiner N-Größe zugeordnet ist, ist nun die Frage, ob es zulasten der GKV abgabefähig ist. In Ihrer Arbeitshilfe steht, dass man das Medikament abgeben kann, wenn die Stückzahl innerhalb des N-Bereichs liegt. Das wäre in diesem Fall möglich, weil die Stückzahl 100 beträgt.
Wir sind uns aber nun doch unsicher, weil in der Rezeptkontrolle das System anzeigt, dass es sich bei dem Präparat um eine nicht abgabefähige Jumbopackung handelt.
Antwort
Bei dieser Packung handelt es sich in der Tat eine Jumbopackung: Sie hat die Indikation leichte bis mäßig starke Schmerzen und Fieber. Daher ist das Präparat der Gruppe der Analgetika mit einem maximalen Normbereich von 50 Stück zugeordnet – und eine 100er-Packung fällt somit in den Bereich der Jumbopackungen, die nicht zulasten der GKV abgegeben werden dürfen.
Will die Ärztin bzw. der Arzt einen Thrombozytenaggregationshemmer verschreiben, muss sie bzw. er ein ASS-Präparat verordnen, das eine der folgenden Indikationen aufweist:
- Instabile Angina pectoris – als Teil der Standardtherapie
- Akuter Myokardinfarkt – als Teil der Standardtherapie
- Reinfarktprophylaxe
- Nach arteriellen gefäßchirurgischen oder interventionellen Eingriffen (z. B. nach ACVB, bei PTCA)
- Vorbeugung von transitorischen ischämischen Attacken (TIA) und Hirninfarkten, nachdem Vorläuferstadien aufgetreten sind
Wird eine der aufgeführten Indikationen bei ASS 100 mg gelistet, so fällt das Präparat in der Packungsgrößenverordnung unter die Thrombozytenaggregationshemmer und 100 Stück tragen ein N3-Kennzeichen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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