ASS 100 mg mit 100 Stück laut Kassensystem eine Jumbopackung – ist sie dennoch abgabefähig?

Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem ASS 100 mg 100 Stück (PZN 16384540) zulasten der AOK Bayern verordnet wurde. Da dieses Präparat keiner N-Größe zuge­ordnet ist, ist nun die Frage, ob es zulasten der GKV abgabe­fähig ist. In Ihrer Arbeitshilfe steht, dass man das Medikament abgeben kann, wenn die Stück­zahl innerhalb des N-Bereichs liegt. Das wäre in diesem Fall möglich, weil die Stück­zahl 100 beträgt.

Wir sind uns aber nun doch unsicher, weil in der Rezept­kontrolle das System anzeigt, dass es sich bei dem Präparat um eine nicht abgabe­fähige Jumbo­packung handelt.

Antwort

Bei dieser Packung handelt es sich in der Tat eine Jumbo­packung: Sie hat die Indikation leichte bis mäßig starke Schmerzen und Fieber. Daher ist das Präparat der Gruppe der Analgetika mit einem maximalen Norm­bereich von 50 Stück zuge­ordnet – und eine 100er-Packung fällt somit in den Bereich der Jumbo­packungen, die nicht zulasten der GKV abge­geben werden dürfen.

Will die Ärztin bzw. der Arzt einen Thrombo­zyten­aggregations­hemmer ver­schreiben, muss sie bzw. er ein ASS-Präparat ver­ordnen, das eine der folgenden Indikationen aufweist:

  1. Instabile Angina pectoris – als Teil der Standard­therapie
  2. Akuter Myokard­infarkt – als Teil der Standard­therapie
  3. Reinfarkt­prophylaxe
  4. Nach arteriellen gefäß­chirurgischen oder inter­ventionellen Ein­griffen (z. B. nach ACVB, bei PTCA)
  5. Vorbeugung von transitorischen ischämischen Attacken (TIA) und Hirn­infarkten, nachdem Vor­läufer­stadien aufge­treten sind

Wird eine der aufge­führten Indikationen bei ASS 100 mg gelistet, so fällt das Präparat in der Packungs­größen­ver­ordnung unter die Thrombo­zyten­aggregations­hemmer und 100 Stück tragen ein N3-Kenn­zeichen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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