Ist bei einer Preisankerüberschreitung eine Arztrücksprache erforderlich?
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Vor lauter Regeln blicken wir oft kaum noch durch: Wie ist die Lage aktuell bei Überschreitung des Preisankers? Je nach Lage machen wir das Sonderkennzeichen mit den Faktoren 2, 3 oder 4, wenn eine Nichtverfügbarkeit vorliegt.
Muss nun bei einer Nichtlieferbarkeit mit dem Arzt zusätzlich Rücksprache gehalten werden oder reichen die Sonderkennzeichen?
Antwort
Bei Ersatzkassen ist gemäß Arzneiversorgungsvertrag weder bei einer Preisankerüberschreitung aufgrund von Nichtlieferbarkeit noch im Akutfall noch aufgrund von Pharmazeutischen Bedenken eine Arztrücksprache erforderlich. Bei den Regionalkassen ist teilweise nur bei Überschreitung des Preisankers aufgrund Pharmazeutischer Bedenken eine Arztrücksprache notwendig, nicht aber aufgrund einer Nichtlieferbarkeit oder im Akutfall. Dazu sollten Sie Ihren Regionalliefervertrag noch einmal prüfen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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