Ist bei einer Preis­anker­über­schreitung eine Arzt­rück­sprache erforderlich?

Vor lauter Regeln blicken wir oft kaum noch durch: Wie ist die Lage aktuell bei Über­schreitung des Preis­ankers? Je nach Lage machen wir das Sonder­kenn­zeichen mit den Faktoren 2, 3 oder 4, wenn eine Nicht­verfügbarkeit vorliegt.

Muss nun bei einer Nicht­liefer­barkeit mit dem Arzt zusätzlich Rück­sprache gehalten werden oder reichen die Sonder­kennzeichen?

Antwort

Bei Ersatzkassen ist gemäß Arznei­versorgungs­vertrag weder bei einer Preis­anker­über­schreitung aufgrund von Nicht­lieferbarkeit noch im Akut­fall noch aufgrund von Pharma­zeutischen Bedenken eine Arzt­rücksprache erforderlich. Bei den Regional­kassen ist teilweise nur bei Überschreitung des Preis­ankers aufgrund Pharma­zeutischer Bedenken eine Arzt­rück­sprache notwendig, nicht aber aufgrund einer Nicht­lieferbarkeit oder im Akut­fall. Dazu sollten Sie Ihren Regional­liefer­vertrag noch einmal prüfen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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